Überwachungsstaat nein DANKE !

In Zeiten der (vermeintlichen) Terrorgefahr und allgegenwärtigen Angstmache wegen (vermeintlich) hoher Kriminalitätsraten werden auch immer mehr Instrumente eines totalen Überwachungsstaates gefordert. So sollte möglichst alles mit Videokameras überwacht werden und die Polizei mittels Trojaner, natürlich weiß die betroffene Person nichts davon, im Gegensatz zu herkömmlichen Hausdurchsuchungen, heimische Computer ausspionieren.
Unsere Gesellschaft nähert sich immer mehr einer einstigen Utopie von George Orwell, der schon Benjamin Franklin die warnenden Worte entgegenhielt: „Wer Freiheit der Sicherheit wegen opfert, wird beides verlieren!“
Daher ist es endlich an der Zeit sich für die Freiheit und die Sicherheit zu entschließen und diesen Ansinnen einen Riegel vor zu schieben:
 
-           Ablehnung des Vorschlags zur Einführung der Möglichkeit Computer mittels  
            Trojaner zu überwachen. 
 
-           Keine weitere Ausdehnung videoüberwachter Zonen.

Rechtsanspruch auf Schulabschluss für Jugendliche

Gegenwärtig verlassen sehr viele Schüler nach der allgemeinen Pflichtschuljahren von 9 Jahren die Schule ohne einen entsprechenden Abschluss.
 
Diese Jugendlichen haben keine Chance auf eine Lehrstelle und sind somit nur schwer vermittelbar, was dazu führen kann, dass diese Jugendlichen keine Perspektiven für die Zukunft haben.
 
Ein Rechtsanspruch auf einen Schulabschluss kann und würde den Jugendlichen aus dieser desolaten Lage helfen.

Migration und Integration als Querschnittsaufgabe

1. Österreich ist - wie auch andere EU-Staaten - seit vielen Jahrzehnten mit Zuwanderung konfrontiert. eine brandneue Prognose der Statistik austria zeigt, dass Wien künftig das stärkste Bevölkerungswachstum aller neun Bundesländer aufweisen und sich zum Bundesland mit der jüngsten Bevölkerungsstruktur entwickeln wird. Grund dafür ist die starke Zuwanderung: Rund 37% der Zuwanderer siedeln sich in der Bundeshauptstadt an. Auch hat Wien schon längere Zeit nicht mehr die niedrigsten Geburtenzahlen aller Bundesländer, sondern liegt seit einigen Jahren im Bundesschnitt. So wächst die Bevölkerung von 1,68 Mio. (2008) bis 2015 auf 1,76 Mio. (+5%) und weiter bis 2030 auf 1,91 Mio. (+13%). Bis 2050 wird die Bevölkerungszahl laut dieser Prognose die 2-Mio-Grenze überschritten haben und mit 2,06 Mio. um 22% größer sein als 2008.

Analog zum gesamten Bundesgebiet wird auch die Bevölkerung in allen neun Bundesländern stark altern. Allerdings sind im Alterungsprozess regionale Unterschiede zu beobachten. Eine deutliche Ausnahme bildet die Bundeshauptstadt Wien, wo der Anteil der älteren Menschen von dzt. 22,3% nur auf 26,6% (2030) und bis 2050 bloß auf 28,8% steigen dürfte. Das wäre zu diesem Zeitpunkt der niedrigste Anteil über 60-Jähriger aller Bundesländer, deren Wert sonst deutlich über 30% liegen wird.

Bei der Betrachtung der Absolutveränderungen der über 60-jährigen Bevölkerung sind die stärksten Zuwächse in Vorarlberg (+93%) und Tirol (+85%) zu erwarten.

Maßnahmen: Um einen positiven Umgang mit dieser Realität zu fördern, sollen langfristige und nachhaltige Initiativen zu Bewusstseinsbildung, Information und zum Dialog sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den MigrantInnen gefördert werden. Dafür ist eine Anerkennung der Tatsache notwendig, dass Österreich ein Zuwanderungsland ist.

2. Integration und Migration als Querschnittsaufgabe sind im Innenressort nur unzureichend repräsentiert und unterstellt diese Zuständigkeit, dass Integration und Migration vor allem ein Sicherheitsproblem wäre.

Maßnahmen: Die Integrationsaufgaben sollten daher einem/r Beauftragten für Integration und Migration der Bundesregierung außerhalb des Innenministeriums unterstellt werden.

3. MigrantInnen bringen vielfach Fähigkeiten und Ausbildungen mit, die nur unzureichend in Österreich anerkannt werden.

Maßnahmen: Es ist daher erforderlich, die Anerkennung durch eine Kompetenzbilanz und gezielte Maßnahmen der Fortbildung, die Anerkennung von Teilqualifikationen, sowie die Erleichterung von Nostrifizierungen zu ermöglichen.

4. Zu den mitgebrachten Fähigkeiten der Migrantinnen zählt auch ihre Sprache. Die Wertschätzung der von MigrantInnen frequentierten Sprachen und die Nutzung dieser Sprachkenntnisse für Wirtschaft und Gesellschaft gehört zu einer modernen Integrationspolitik.

Maßnahmen: Die Sprachen der MigrantInnen sollte als zweite lebende Fremdsprache in den Schulen der Sekundarstufe angeboten
und auch als Maturafach gewählt werden können. Außerdem müssten für diese Sprachen auch Lehramtsstudien angeboten werden. Derzeit gibt es in Österreich nicht die gesetzliche Möglichkeit, etwa Türkisch als zweite Fremdsprache zu wählen.

5. Integration sollte auch an anderen als nur populistischen Benchmarks gemessen werden.

Maßnahmen: Folgenden Benchmarks sollte Aufmerksamkeit geschenkt werden:
Steigerung des Anteils von SchülerInnen mit Migrationshintergrund im sogenannten "höheren" Schulwesen (Schulen, die über die Pflichtschule hinausgehen)
Steigerung des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund in Pädagogischen Berufen, in der
Verwaltung und in der Betreuung
Steigerung des Anteils von SchülerInnen mit Migrationshintergrund im muttersprachlichen Unterricht
Verringerung des Anteils der Dropouts innerhalb der SchülerInnen mit Migrationshintergrund;
Steigerung des Anteils von Studierenden mit Migrationshintergrund.

Nachholung der Hauptschulabschlussprüfung

Nach Schätzungen der Vorarlberger Landesregierung sind rund 5000 Vorarlberger ohne Hauptschulabschluss. Insider sehen diese Zahl gar für zu vorsichtig angesetzt. Diese Vorarlberger sind damit in ihren beruflichen Möglichkeiten extrem eingeschränkt. Sie können weder eine Lehre noch Weiterbildung in Anspruch nehmen: Niedriges Einkommen, fehlende gesellschaftliche Akzeptanz, unattraktive Jobs sind Erfahrungen, die Menschen ohne Hauptschulabschluss fast immer machen. Es ist geradezu ein Gemeinplatz, dass diese Personengruppe am häufigsten von Arbeitslosigkeit bedroht ist.

Wer keinen positiven Hauptschulabschluss hat, hat auch keine Chance auf eine Lehrstelle. Der Besuch einer weiterführenden Schule (z.B. der Abendschule: Handelsschule, HAK, HTL) ist von vornherein ausgeschlossen, da der positive Abschluss der 8. Schulstufe dafür Voraussetzung ist. Dieser Abschluss muss auch im öffentlichen Dienst nachgewiesen werden, auch für die Aufnahme als Portier oder Kraftfahrer. Selbst wer als "Angelernter" in der Arbeit Spitze ist, kann ohne Hauptschulabschluss nicht in eine weiterführende Bildung für Berufstätige einsteigen.

Man kann den Hauptschulabschluss zwar theoretisch nachholen, muss aber dafür bürokratische Hürden überspringen: Wollen Erwachsene zur Hauptschulabschlussprüfung antreten, müssen sie in denselben 14 Fächern positiv abschneiden, genau wie 14-Jährige. Neben Deutsch, einer lebenden Fremdsprache und Mathematik werden beim Hauptschulabschluss für Erwachsene auch Kenntnisse und Fähigkeiten in Leibesübungen, Hauswirtschaft oder Musikerziehung geprüft. Es gilt der gesamte Lehrplan für 14jährige Kinder! Die Kandidaten schneiden schon negativ ab, wenn sie nicht sportlich genug sind, die Unterschiede zwischen Teigarten nicht auseinanderhalten können.

Einen solches Verfahren für die Nachholung des Hauptschulabschlusses ist nicht für zeitgemäß, wenn Erwachsene wie 14-jährige Kinder behandelt werden, insbesondere dann auch, wenn sie diesen Hauptschulabschluss neben einer beruflichen Tätigkeit und/oder Familienpflichten nachholen müssen. Statt der 14 Prüfungen sollten Deutsch, Mathematik und Englisch genügen. Dazu könnte man allenfalls noch bis zu drei praxisorientierte Fächer aus der Berufs- und Erfahrungswelt der Prüflinge nehmen. Grundsätzlich müsste aber  für den Hauptschulabschluss Deutsch, Englisch und Mathematik genügen.

Landeseigene Unternehmen sollen auch Frauen Führungspositionen ermöglichen

In Österreich ist - wie in vielen anderen Ländern auch noch - eine Unternehmenskultur, die Frauen mit derselben Selbstverständlichkeit wie Männer in Führungspositionen bringt sehr selten. Nur rund neun Prozent der Aufsichtsratssitze sind in Österreich mit Frauen besetzt. In der Eu sind nun unter der Kommissarin Viviane Redding Initiativen im Gange, diese Situation europaweit zugunsten der Frauen zu verändern. In Norwegen gibt es bereits eine verpflichtende Frauenquote von 40 Prozent Frauen in Führungspositionen bei börsennotierten Unternehmen. In den vom Land Vorarlberg als Eigentümervertreter wesentlich beeinflussten Betrieben und Unternehmungen kommen aber Frauen im Vorstand überhaupt nicht und in den Aufsichtsräten so gut wie nicht vor.

Diskriminierung von Lehrlingen in Förderungsrichtlinien beseitigen

In zahlreichen allgemeinen Förderungsrichtlinien werden die Einkommen von Lehrlingen zu den Haushaltseinkommen hinzugerechnet. Dies stellt häufig eine Diskriminierung von Haushalten dar, die ihre Kinder in eine Lehrausbildung schicken. So ist zuletzt auch in den Richtlinien für den Vorarlberger Heizkostenzuschuss zwar vorgesehen, dass Stipendien nicht dem Haushalts-Einkommen zugerechnet werden, wohl aber Lehrlingsentschädigungen.
 Beim Lehrverhältnis steht ebenfalls wie beim Studium der Ausbildungszweck im Vordergrund, auch wenn es sich aufgrund der historischen Entwicklung um ein Arbeitsverhältnis handelt, das arbeits- und sozialrechtlich geschützt (zB unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert) ist. Dem Umstand, dass die Lehre aber ein Ausbildungsweg ist und nicht das Einkommen im Vordergrund steht, haben auch die Arbeiterkammern im Verzicht auf die Einhebung einer AK-Umlage entsprochen.
Es braucht nicht weiter erwähnt zu werden, dass heute die Zurechnung der Lehrlingsentschädigung zu den Haushaltseinkommen praxisfremd ist. Die Aufwendungen welche Jugendliche in diesem Alter erfahrungsgemäß zu bestreiten haben um an der Gesellschaft teilzuhaben und auch die Berufsausbildung ordentlich abzuschließen, übersteigen meist ihren Lehrlingsbezug. Familien mit Lehrlingen leisten in der Regel zusätzliche Investitionen in ihre Kinder und können auch nur in den allerseltensten Fällen auch nur Teile des Lehrlingseinkommens für Haushaltszwecke verwenden.

Investition in Energieeffizienz

Aus der heutigen Sicht wächst der Energiebedarf ständig und primäre Energiequellen werden immer knapper. Außerdem sind einige davon umweltschädlich bis gefährlich. Alle erneuerbaren Energiequellen decken den zukünftigen Bedarf nicht ab. Bis zur Erreichung der Ziele, um den Energiebedarf mit den erneuerbaren Energiequellen zu decken, müssen effiziente und erreichbare Ziele definiert werden. Dieses Ziel kann nur dann verwirklicht werden, wenn die Reduzierung des Energiebedarfs ohne Verzicht auf die Lebensqualität erreicht wird. Dazu müssen vorhandene Energiequellen optimal genutzt werden. Weiterhin müssen neue Maßstäbe für die Produktion, Übertragung und den Verbrauch von Energieträgern gesetzt werden. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, soll an den Universitäten und in den Forschungszentren in diese Richtung geforscht und entwickelt werden. 
 
-       Investition zur Förderung der Technologien für bessere Energieeffizienz.
-           Umsetzung der diesbezüglichen Forschung und Entwicklungsziele in den Ausbildungsstätten             und der Industrie.
_          Sensibilisierung von Jugendlichen

Spezialisten einsetzen statt abzuschieben

In Österreich fehlen in vielen Bereichen die Schlüsselarbeitskräfte. Dies wird mittelfristig der Volkswirtschaft und somit der Bevölkerung schaden, außerdem sollten wir eine „Qualifizierte“ und nicht eine „Niederqualifizierte Zuwanderung haben. D.h. erst die hier vorhandenen Migranten mit entsprechender Qualifizierung versuchen in Österreich zu behalten.
Auf der anderen Seite werden tausende ausländische Studenten in Österreich bestens über Jahre ausgebildet. Sie müssen nach dem Studium das Land verlassen, obwohl sie die Sprache und österreichische Kultur schon kennen und sich anpasst haben und hier bleiben wollen, werden Ihnen die entsprechenden Aufenthaltstitel  verweigert.
Im Gegensatz zu Österreich können die Absolventen in Deutschland bleiben und arbeiten.
Abhilfe:
-          Ausländischen Absolventen die Mangelberufe erlernt haben, nicht abschieben, sondern mit Sondervertrag beschäftigen.
-          Sonderverträge könnten, nach einer definierten Zeit und bei Bedarf zur Niederlassungsbewilligung führen.

Handlungsbedarf beim „Zusammenleben

Auch der Europarat sieht Handlungsbedarf beim  "Zusammenleben"


In Zusammenarbeit mit dem türkischen Vorsitz im Ministerkomitee (November 2010 bis Mai 2011) hat Generalsekretär Thorbjørn Jagland die Einrichtung einer Gruppe vorgeschlagen, die im Rahmen des paneuropäischen Projekts einen Bericht über das "Zusammenleben im Europa des 21. Jahrhunderts" ausarbeiten sollte.
Die gegründete Gruppe hat ihr Bericht abgegeben und dieser wurde bei der Ministersitzung des Europarates am 11. Mai 2011 in Istanbul vorgestellt. Er ist eine Bestandsaufnahme der Herausforderungen, die durch das Wiederaufleben von Intoleranz und Diskriminierung in Europa entstehen. Er enthält eine Analyse "der Bedrohung" und liefert Vorschläge für "die Reaktion" im Hinblick auf das Zusammenleben in offenen europäischen Gesellschaften.

Menschenrechtskonvention. Die Gruppe bezieht sich auf die Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention und hebt acht besondere Gefahren für traditionelle Werte des Europarates hervor: weit verbreitete Intoleranz, wachsende Diskriminierung (insbesondere von Roma und Immigranten), verstärkte Unterstützung von fremdenfeindlichen und populistischen Parteien, Parallelgesellschaften, islamistischer Extremismus, Verlust demokratischer Freiheiten, eine Bevölkerung ohne Rechte und potenzieller Konflikt zwischen "Religionsfreiheit" und freier Meinungsäußerung.

Niedergang Europas. Der Bericht unterstreicht einige der Gründe für "die Bedrohung": Unsicherheit, die von der Finanzkrise und dem Gefühl eines relativen Niedergangs des Alten Kontinents herrührt, verzerrte Wahrnehmung einer Massenimmigration, negative Stereotypen von Minderheiten in den Medien und der öffentlichen Meinungsbildung sowie ein deutlicher Mangel an Führungskraft bei der Gestaltung von Europas Gegenwart und Zukunft.

Handlungsempfehlungen. "Die Reaktion" sieht 59 "Handlungsvorschläge" vor. Die ersten 17 werden als "strategische Empfehlungen" für europäische Institutionen und ihre Mitgliedsstaaten bezeichnet. Die Gruppe nennt die Hauptakteure bei der Herbeiführung des Wandels in der öffentlichen Meinung: Pädagogen, Massenmedien, Arbeitgeber und Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Kirchen und religiöse Gruppen, berühmte Persönlichkeiten und "Vorbilder", Städte und Gemeinden, Mitgliedsstaaten, europäische und internationale Organisationen.

Neben den 17 Leitprinzipien vertritt die Gruppe des Weiteren die Meinung, dass von Immigranten, sofern diese die Gesetze befolgen, "nicht erwartet werden darf, dass sie ihrem Glauben, ihrer Kultur oder ihrer Identität entsagen".

Dauerhafte Vielfalt. "Die Vielfalt wird von Dauer sein", so der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland. "Wir müssen lernen, mit ihr zu leben, umzugehen und einen Nutzen aus ihr zu ziehen. Ich bin voller Zuversicht, dass diesem Bericht politische Maßnahmen folgen werden, einschließlich eines möglichen Aktionsplans zur Weiterverfolgung der in diesem Bericht beschriebenen Herausforderungen".

Wir brauchen ein NEUES Unterhaltsrecht.

Das Thema Unterhalt wird in Österreich fast als ein Tabu angesehen,

Wie das jetzige System funktioniert

Väter die regelmäßig und zuverlässig ihre Kinder betreuen und nichts anderes machen wie die Mütter, haben kaum einen Anspruch auf Unterhaltsreduktion oder gar auf Unterhalt, so wie die Mutter. Gerichte und Jugendämter begründen diese mit: „Sie sind ja nicht verpflichtet ihre Kinder zu betreuen, das ist ihr Privatvergnügen“. Umgekehrt bietet das System Vätern keine Möglichkeit verbindlich Verantwortung zu übernehmen und sich zur Betreuung der Kinder zu verpflichten.

 
• Das heutige Unterhaltsmodell geht von nur einem betreuenden Elternteil aus, die fehlende gegenseitige Unterhaltsleistung und Anspannung machen es somit einem Vater fast unmöglich, seine Kinder umfangreich zu betreuen. Väter, die es dennoch versuchen, werden in die Armut getrieben.

 • Das heutige Unterhaltsmodell bietet Vätern keine Möglichkeit, ihren Unterhalt durch die Betreuung ihrer Kinder zu leisten. Was gerade bei Mehrkindvätern zu großen Problemen führt und ein Leben unter dem Existenzminimum bedeutet.
 
• Das heutige Unterhaltsmodell ist der Nährboden für die ewigen Elternstreitigkeiten. So zeigt es sich in Trennungsverfahren, dass oft die Mütter erst dann einer Besuchsrechtsregelung zustimmen, wenn ein, aus ihrer Sicht, ausreichend hoher Unterhalt erpresst wurde.
 
• Das heutige, bodenlose, am Einkommen des Vatersorientierte Unterhaltsmodell führt zu ewigen Streitigkeiten zwischen den Eltern. Bei denen es nur darum geht, ob der Vater nun ein paar Euro mehr oder weniger zu zahlen hat.

 • Das heutige Unterhaltsmodell beraubt Väter ihrer in der Verfassung garantierten Grundrechte. Ein Vater hat aufgrund der Anspannung kein Recht auf freie Berufswahl, kein Recht darüber zu bestimmen wie viel er arbeitet, kein Recht auf Leben.
 
Ein ideales Unterhaltsrecht betrachtet beide Elternteile als gleichwertig und bietet jedem Elternteil die gleiche finanzielle Chance, seine Kinder zu betreuen.

Für ein ideales Unterhaltsrecht ist nicht, wie bisher, eine Heerschar von Beamten notwendig, deren Aufgabe es ist festzustellen, ob nun der Vater ein paar Euro mehr oder weniger zu zahlen hat. bietet Trennungseltern möglichst wenig Angriffsfläche für Elternstreitigkeiten. Es stellt für jeden Elternteil ein garantiertes Existenzminimum  sicher, egal ob Vater oder Mutter

Erwerbstätigkeit im hohen Alter


Die Entwicklung in vielen Ländern belegt, dass es möglich ist, höhere Quoten der Erwerbstätigen älteren Arbeitnehmer zu erreichen.

Die in den USA und in Holland zu beobachtenden Zuwächse bei der
Erwerbstätigkeit Älterer, sind dabei nicht zu Lasten der jüngeren Beschäftigten gegangen.

Es geht um ältere Arbeitnehmer in volkswirtschaftlicher sowie in betriebswirtschaftlicher Sicht, die nicht als Konkurrenz  bzw. als  Wettbewerb zu jüngeren Arbeitnehmer anzusehen sind.

Es müssen die sozial- und den tarifpolitischen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Vorteile eines längeren Verbleibs im
Erwerbsleben im Vergleich zu einem vorzeitigen Ruhestand auf die
Arbeitnehmer insgesamt positiv auswirken. die Beschäftigung älterer
Arbeitnehmer soll auch für das Unternehmen Vorteile bringen. Zu einer Rückbesinnung auf das unverzichtbare Potenzial der Älteren muss es aber auch in der betrieblichen Personalpolitik kommen.

 

· Ältere Arbeitnehmer sollen länger im Betrieb bleiben und arbeiten, indem die Weiterbildung und Umschulung gefördert wird.

· Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen seitens des Arbeitgebers
initiieren oder erleichtern, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht.

Mikrokredite für einen Neuanfang:

EU-Mikrofinanzierungsfazilität PROGRESS (PMF) auch für Österreich nützen!

 
Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosenzahlen während der Finanz- und 

Wirtschaftskrise, brachte die Europäische Kommission 2009 einen Vorschlag zur Einrichtung eines Mikrokreditinstruments ein. Das erklärte Ziel war es, Arbeitslosen die Chance für einen Neuanfang zu geben und den Weg zum Unternehmertum zu ebnen. 

 Der zweite Umsetzungsbericht der EU "Report on the Implementation of the European Progress Microfinance Facility - 2011" nennt Österreich nur einmal am Rande als zukünftige Aufgabe auf der vorletzten Seite in der letzten Zeile: "further agreements will be signed with microcredit providers in Austria, Belgium, Germany". Die österreichische Studie "Mikrokredite in Europa" aus dem Jahr 2011 sagt ebenso lapidar "Österreichische Anbieter gibt es bislang nicht". 

 
Durch die Förderung der Gründung von Kleinstunternehmen hat sich das europäische Progress-Mikrofinanzierungsinstrument als Instrument zur Schaffung von Arbeitsplätzen erwiesen – besonders bei Gruppen, die nur schwer Zugang zu herkömmlichen Finanzierungsquellen erhalten. Zu diesem Ergebnis kommt der  zweite Umsetzungsbericht. 
 

Zwanzig Mikrokreditanbieter aus ganz Europa haben Bürgschaften oder Finanzmittel (Schuldtitel oder Beteiligungen) aus dem Instrument erhalten, mit deren Hilfe sie in den nächsten zwei bis drei Jahren Darlehen im Gesamtwert von 170 Mio. EUR an künftige Kleinstunternehmer vergeben sollen.

 
Hat Österreich ein Interesse an Mikrokrediten und Mitteln aus der EU für die heimische Wirtschaft, obwohl der ehemalige Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank ist, welche für diesen Zweck 100 Millionen Euro bereitgestellt hat? 

Schulobstprogramm: Die Schulen lassen das Geld in Brüssel liegen

Bäuerliche Vermarktungsorganisation,  politische Interessenvertretung und leidenschaftslose Schulpolitik  versagt bei der Verteilung und lässt das Geld in Brüssel liegen.

 
Österreich erhält von der Europäischen Union EUR 1 Mio. Beihilfen für das Schulobstprogramm 2012/13. Insgesamt werden EUR 90 Mio. EU-Mittel an 24 Mitgliedstaaten ausbezahlt. Schweden, Finnland und Großbritannien nehmen wieder nicht teil. Die Beihilfen werden zwischen 50% bis 75% von den Mitgliedstaaten kofinanziert. Österreich zahlt die Hälfte dazu. Die größten Nutznießer der Regelung 2012/2013 sind Italien mit EUR 20,5 Mio., gefolgt von Deutschland (EUR 11,6 Mio.), Rumänien (EUR 9,8 Mio.), Polen (EUR 9,2 Mio.), Frankreich (EUR 5,6 Mio.) und Spanien (EUR 4,8 Mio.). 

 
Das Schulobstprogramm wird an schulischen Einrichtungen und Kindergärten durchgeführt. Angeboten werden sollen frisches Obst (ganz oder zerteilt und verpackt) und frisches Gemüse (ganz oder zerteilt und verpackt), das ohne weitere Zubereitung (ausgenommen waschen, schälen und schneiden) verzehrt werden kann. Es sind vorzugsweise regionale und saisonale Produkte anzubieten.

 
Im Schuljahr 2010/11 beliefen sich die EU-Mitteln für Österreich noch auf EUR 1,3 Mio., abgeholt wurde aber lediglich die Summe aus EU- und nationalen Mitteln von EUR 342.000,-. Für das Schuljahr 2010/2011 kamen damit nur rund 20.000 Kindergartenkinder, rund 85.000 Volksschulkinder und rund 27.000 Kinder in anderen Pflichtschulen in den Genuss dieser Aktion. Lediglich 36 Lieferanten durften frisches Obst und Gemüse in 307 Kindergärten, 527 Volksschulen und 141 weitere Pflichtschulen liefern. 

 
"Spitzenreiter" war 2011/11 Vorarlberg mit insgesamt 50 nur teilweise und gelegentlich teilnehmenden Volksschulen, 4 Hauptschulen, 2 Sonderschulen, einem Polytechnischen Lehrgang und 4 Gymnasien von insgesamt 285 Pflichtschulen und 248 Kindergärten. Gelegentlich heißt, dass in einem Modul lediglich an einem Tag im Oktober ein Apfel und eine Karotte gratis verteilt wurden und in einem weiteren Modul an "Pilotkindergärten lediglich 15 Tage lang das Programm durchgeführt wurde.

So berichtet Vol.at nur beispielsweise von einer Hohenemser Schule, wo jeder der 20 Klassen eine Obst- und Gemüsekiste, gefüllt mit acht Kilogramm erntefrischen Ländle-Äpfeln und mit zwei Kilogramm Karotten und Spitzpaprika gefüllt, einmal zur Verfügung gestellt wurde.

EU-Agrarsubventionen für den gesamten ländlichen Raum verwenden

Die EU pumpt Milliarden in die Landwirtschaft, vor allem in Großbetriebe. Derzeit gehen 40 Prozent des EU-Budgets in die Landwirtschaft. Dies ist aus vielerlei Gründen eine verfehlte Politik:

 
Einmal erhalten bereits jetzt gerade ein Fünftel der Betriebe rund 80 Prozent der gesamten Fördermittel. Das bedeutet, dass die großen Betriebe die Förderungen abräumen.

 
Zum Zweiten kommen die Förderungen nicht allen Menschen des ländlichen Raumes und deren Infrastruktur (Schulen, Kinderbetreuung, Personennahverkehr, etc.) zugute sondern lediglich Landwirtschaftsbetrieben.
 

Drittens wirft Jean Ziegler - von 2000 bis 2008 der erste UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung - der EU wörtlich vor, dass diese Subventionspolitik Menschen tötet. Lebensmittel aus der EU überschwemmen Afrikas Märkte. Wörtlich sagt er: "Sie können dort fast überall Produkte aus Deutschland, Frankreich oder Griechenland kaufen, die ein Drittel billiger sind als die einheimischen. Je nach Saison kosten sie sogar nur die Hälfte von vergleichbaren lokalen Lebensmitteln."

Ungenügende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Vorarlberg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern - eine österreichische NGO, bestehend aus 27 Mitgliedsorganisationen  - hatte im Begutachtungsprozess zu Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) und zum Gesetz über den Landesvolksanwalt massive Kritikpunkte vorgebracht. Diese wurden leider nicht berücksichtigt. Diese Kritikpunkte wurden leider im Landtag in beiden Gesetzen (ADG, Landes-Volksanwaltschaftsgesetz) nicht berücksichtigt.

 

Der Klagsverband kritisierte besonders, dass die Bestimmungen zur Barrierefreiheit ungenügend sind und kein Mechnismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) enthalten sind. Die Forderungen des Klagsverbands bleiben damit weiterhin aufrecht. Es sind dies:

 

Die BRK sieht die stufenweise Beseitigung von Barrieren vor. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 vor. Vorarlberg sollte sich deshalb zumindest dasselbe Ziel setzen – bis dahin sollten auch die Gebäude des Landes und der Gemeinden zugänglich gestaltet werden.

 

Zur Überwachung der Umsetzung der BRK sollte ein unabhängiger Monitoringausschuss mit umfassenden Kompetenzen eingesetzt werden, in dem auch die Zivilgesellschaft – insbesondere Menschen mit Behinderung – vertreten ist. Dieser sollte den Pariser Prinzipien entsprechen.

 

Im Sinn der Partizipation von Menschen mit Behinderung – einem der Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention – sollte die Neufassung des Entwurfs von Anfang an gemeinsam mit den Behindertenorganisationen entwickelt werden.

Schülerbetreuung ernster nehmen: Betreuerinnen fest beschäftigen

Die Schülerbetreuung, die Leistung von Mittagsessen und die Betreuung der Kinder während ihrer Mittags- und Nachmittagsfreizeit ist in Vorarlberg lange Jahre nur sehr zäh entwickelt worden. Mittlerweile kann man sich dieser Aufgabe auch in Vorarlberg nur mehr schwerlich entziehen. Freilich werden für die Betreuung unserer Kinder vorwiegend Frauen lediglich geringfügig beschäftigt. Unsere Kinder sollten uns aber mehr Wert sein und die Frauen, welche diese Arbeit für die Gesellschaft und Wirtschaft leisten, sollten auch anständig und außerhalb einer Working-Poor-Beschäftigung und mit einem Pensionsanspruch entlohnt werden.

 
An manchen Orten müssen die Kinder während der Öffnungszeiten auch zwischen verschiedenen Schulen pendeln, weil die Betreuungszeit an der Herkunftsschule mangelhaft ist. Ebenso sollten daher die realen Betreuungszeiten, die fehlenden Förderungsmaßnahmen und die Qualität der Mittagsverpflegung auf den Prüfstand gestellt werden

Studenten den Aufenthalt in Vorarlberg ermöglichen

Die Österreichischen Bundesbahnen gewähren Studenten für die Reisen zwischen ihrem Studien- und Heimatort keinerlei Ermäßigungen. Viele Studenten sind daher gezwungen um eintausend Euro eine Jahreskarte zu erwerben um einigermaßen regelmäßig mit ihren Eltern , Verwandten, Vereinen und anderen sozialen Beziehungen in Vorarlberg in Kontakt zu bleiben. Dies trifft insbesondere jene StundentInnen aus Vorarlberg, die aus einem nicht allzu wohlhabenden Haushalt kommen.

Die Abwanderung Hochqualifizierter stoppen


Am häufigsten kommen inländische StudienanfängerInnen aus Wien (24%) und aus Niederösterreich (21%). Aus Vorarlberg und Burgenland sind mit je 3,1% die wenigsten inländischen AnfängerInnen. Frauen nehmen generell häufiger ein Studium auf als Männer: 55% der inländischen AnfängerInnen sind Frauen. Der Frauenanteil unter den AnfängerInnen aus Vorarlberg liegt mit 53% unter dem Durchschnitt, in Kärnten und Niederösterreich mit  61% bzw. 57% deutlich über dem Durchschnitt. Das zeigt die Studierenden-Sozialerhebung 2011.

 

Eine IHS-Studie zeigt ebenfalls, dass Vorarlberger seltener an eine Hochschule gehen, wer jedoch seine Region verlässt, kehrt oft nicht zurück. Während etwa in Kärnten fast alle Maturanten auch ein Studium beginnen, sind die Abstände zwischen Matura- und Hochschulzugangsquote in Vorarlberg (zwölf Prozentpunkte) am höchsten. Das IHS sieht darin Anzeichen, dass es in diesen Regionen „Schwierigkeiten an der Schnittstelle zwischen Schule und Studium geben könnte“. In beiden Ländern gibt es keine Uni. Vor allem die Frauen fallen in Vorarlberg aus dem System.

 

Das „soziale Umfeld“ sowie der Wunsch, „an diesem Ort zu bleiben“, zählen laut Studie zu den bedeutendsten Gründen für einen Hochschulbesuch in der Region. Am mobilsten sind (weil keine eigene Uni) die Vorarlberger: 79 Prozent verlassen ihr Bundesland. Viele Studenten kehren nie zurück – es kommt zum Brain-Drain, also der „Abwanderung von Intelligenz“. Am stärksten betroffen ist auch hier Vorarlberg. Mehr als ein Drittel der Studenten will nicht mehr nach Hause zurück.

 

Die Statistik über die Binnenwanderungen zwischen und innerhalb der Bundesländer 1996-2011 zeigt auch in allen Jahren eine drastische Abwanderung von Vorarlbergern in andere Bundesländer. 2011 waren es fast genau 500 Personen. Es darf davon ausgegangen werden, dass ein Großteil dieser Abwanderungen als Brain Drain von Hochqualifizierten wirkt.