Diskriminierung von Lehrlingen in Förderungsrichtlinien beseitigen

In zahlreichen allgemeinen Förderungsrichtlinien werden die Einkommen von Lehrlingen zu den Haushaltseinkommen hinzugerechnet. Dies stellt häufig eine Diskriminierung von Haushalten dar, die ihre Kinder in eine Lehrausbildung schicken. So ist zuletzt auch in den Richtlinien für den Vorarlberger Heizkostenzuschuss zwar vorgesehen, dass Stipendien nicht dem Haushalts-Einkommen zugerechnet werden, wohl aber Lehrlingsentschädigungen.
 Beim Lehrverhältnis steht ebenfalls wie beim Studium der Ausbildungszweck im Vordergrund, auch wenn es sich aufgrund der historischen Entwicklung um ein Arbeitsverhältnis handelt, das arbeits- und sozialrechtlich geschützt (zB unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert) ist. Dem Umstand, dass die Lehre aber ein Ausbildungsweg ist und nicht das Einkommen im Vordergrund steht, haben auch die Arbeiterkammern im Verzicht auf die Einhebung einer AK-Umlage entsprochen.
Es braucht nicht weiter erwähnt zu werden, dass heute die Zurechnung der Lehrlingsentschädigung zu den Haushaltseinkommen praxisfremd ist. Die Aufwendungen welche Jugendliche in diesem Alter erfahrungsgemäß zu bestreiten haben um an der Gesellschaft teilzuhaben und auch die Berufsausbildung ordentlich abzuschließen, übersteigen meist ihren Lehrlingsbezug. Familien mit Lehrlingen leisten in der Regel zusätzliche Investitionen in ihre Kinder und können auch nur in den allerseltensten Fällen auch nur Teile des Lehrlingseinkommens für Haushaltszwecke verwenden.

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