Ungenügende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Vorarlberg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern - eine österreichische NGO, bestehend aus 27 Mitgliedsorganisationen  - hatte im Begutachtungsprozess zu Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) und zum Gesetz über den Landesvolksanwalt massive Kritikpunkte vorgebracht. Diese wurden leider nicht berücksichtigt. Diese Kritikpunkte wurden leider im Landtag in beiden Gesetzen (ADG, Landes-Volksanwaltschaftsgesetz) nicht berücksichtigt.

 

Der Klagsverband kritisierte besonders, dass die Bestimmungen zur Barrierefreiheit ungenügend sind und kein Mechnismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) enthalten sind. Die Forderungen des Klagsverbands bleiben damit weiterhin aufrecht. Es sind dies:

 

Die BRK sieht die stufenweise Beseitigung von Barrieren vor. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz sieht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 vor. Vorarlberg sollte sich deshalb zumindest dasselbe Ziel setzen – bis dahin sollten auch die Gebäude des Landes und der Gemeinden zugänglich gestaltet werden.

 

Zur Überwachung der Umsetzung der BRK sollte ein unabhängiger Monitoringausschuss mit umfassenden Kompetenzen eingesetzt werden, in dem auch die Zivilgesellschaft – insbesondere Menschen mit Behinderung – vertreten ist. Dieser sollte den Pariser Prinzipien entsprechen.

 

Im Sinn der Partizipation von Menschen mit Behinderung – einem der Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention – sollte die Neufassung des Entwurfs von Anfang an gemeinsam mit den Behindertenorganisationen entwickelt werden.

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