In
zahlreichen allgemeinen Förderungsrichtlinien werden die Einkommen von
Lehrlingen zu den Haushaltseinkommen hinzugerechnet. Dies stellt häufig eine
Diskriminierung von Haushalten dar, die ihre Kinder in eine Lehrausbildung
schicken. So ist zuletzt auch in den Richtlinien für den Vorarlberger
Heizkostenzuschuss zwar vorgesehen, dass Stipendien nicht dem
Haushalts-Einkommen zugerechnet werden, wohl aber Lehrlingsentschädigungen.
Beim
Lehrverhältnis steht ebenfalls wie beim Studium der Ausbildungszweck im
Vordergrund, auch wenn es sich aufgrund der historischen Entwicklung um ein
Arbeitsverhältnis handelt, das arbeits- und sozialrechtlich geschützt (zB
unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert) ist. Dem Umstand, dass
die Lehre aber ein Ausbildungsweg ist und nicht das Einkommen im Vordergrund
steht, haben auch die Arbeiterkammern im Verzicht auf die Einhebung einer
AK-Umlage entsprochen.
Es
braucht nicht weiter erwähnt zu werden, dass heute die Zurechnung der
Lehrlingsentschädigung zu den Haushaltseinkommen praxisfremd ist. Die
Aufwendungen welche Jugendliche in diesem Alter erfahrungsgemäß zu bestreiten
haben um an der Gesellschaft teilzuhaben und auch die Berufsausbildung
ordentlich abzuschließen, übersteigen meist ihren Lehrlingsbezug. Familien mit
Lehrlingen leisten in der Regel zusätzliche Investitionen in ihre Kinder und
können auch nur in den allerseltensten Fällen auch nur Teile des
Lehrlingseinkommens für Haushaltszwecke verwenden.
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