Der Klagsverband kritisierte
besonders, dass die Bestimmungen zur Barrierefreiheit ungenügend sind und kein
Mechnismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Durchführung der
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) enthalten sind. Die Forderungen des
Klagsverbands bleiben damit weiterhin aufrecht. Es sind dies:
Die BRK sieht die stufenweise
Beseitigung von Barrieren vor. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz sieht
eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015 vor. Vorarlberg sollte sich deshalb
zumindest dasselbe Ziel setzen – bis dahin sollten auch die Gebäude des Landes
und der Gemeinden zugänglich gestaltet werden.
Zur Überwachung der Umsetzung der
BRK sollte ein unabhängiger Monitoringausschuss mit umfassenden Kompetenzen
eingesetzt werden, in dem auch die Zivilgesellschaft – insbesondere Menschen mit
Behinderung – vertreten ist. Dieser sollte den Pariser Prinzipien entsprechen.
Im Sinn der Partizipation von
Menschen mit Behinderung – einem der Grundprinzipien der
UN-Behindertenrechtskonvention – sollte die Neufassung des Entwurfs von Anfang
an gemeinsam mit den Behindertenorganisationen entwickelt werden.
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